Steht bei Ihrem Gebäude fest, dass es denkmalgeschützt ist, dann müssen Sie dies bei geplanten Modernisierungen oder Baumaßnahmen beachten. Ist beispielsweise Ihr Dach undicht oder nicht mehr technisch zeitgemäß, wird eine Neueindeckung unausweichlich sein. In Zusammenarbeit mit unserem spezialisierten Fachbetrieb können Sie ein neues Dach vorab mit uns planen. Vor Beginn der Baumaßnahmen muss jedoch eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Wer ein denkmalgeschütztes Haus ohne öffentliche Erlaubnis verändert, kann aufgefordert werden, den ursprünglichen Zustand aus eigenen Mitteln wiederherzustellen oder ein hohes Bußgeld zu bezahlen.